Gesetz über die Tieferlegung des Brienzersees und Austrocknung der Ländereien
Das Gesetz vom 28. November über die Tieferlegung des Brienzersees und die Austrocknung der umliegenden Ländereien regelt das Ausräumen der Aare zwischen Unterseen und dem Brienzersee, das Geradlegen der Aare oberhalb des Sees und die Entsumpfung des Talbodens zwischen Meiringen und Brienz.